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Klasseneinteilung der Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF)Brennbare Flüssigkeiten sind Stoffe mit Flammpunkt, die bei 35 °C weder fest noch salbenförmig sind und bei 50 °C einen Dampfdruck von 3 bar oder weniger haben. Brennbare Flüssigkeiten sind Stoffe mit Flammpunkt, die bei 35 °C weder fest noch salbenförmig sind, bei 50 °C einen Dampfdruck von 3 bar oder weniger haben und zu einer der nachstehenden Gefahrklassen gehören:
Brennbare Flüssigkeiten der Gefahrklasse A III, die auf ihren
Flammpunkt oder darüber erwärmt sind, stehen den brennbaren Flüssigkeiten der
Gefahrklasse A I gleich.
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