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Richtlinie 1999/13/EG

Richtlinie 1999/13/EG

Die "Richtlinie 1999/13/EG des Rates über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel entstehen" stellt einen innerhalb der europäischen Union einheitlichen Mindeststandard zur Begrenzung der genannten Verbindungen dar und wurde am 11. März 1999 erlassen. Es werden den nationalen Gesetzgebern definierte Grenzwerte für die Emission organischer Stoffe durch Anlagen zur Umsetzung in nationales Recht vorgegeben. Diese Umsetzung sollte laut Richtlinie bis April 2001 geschehen. Außer der Begrenzung der Emission, wobei hier schwerpunktmäßig von Luftemission ausgegangen wird, werden etliche Anlagen melde- oder genehmigungspflichtig. Meldung und Genehmigung betroffener Anlagen sollen bis 2007 erfolgen.


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Wir bedanken uns beim Gewerbeaufsichtsamt Baden-Württemberg für die Bereitstellung der PDF-Dokumente der Gesetzes- und Vorschriftentexte.

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