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Richtlinie 1999/13/EGRichtlinie 1999/13/EG Die
"Richtlinie 1999/13/EG des Rates über die Begrenzung von
Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten
Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer
Lösungsmittel entstehen" stellt einen innerhalb der
europäischen Union einheitlichen Mindeststandard zur Begrenzung der
genannten Verbindungen dar und wurde am 11. März 1999 erlassen. Es
werden den nationalen Gesetzgebern definierte Grenzwerte für die
Emission organischer Stoffe durch Anlagen zur Umsetzung in nationales
Recht vorgegeben. Diese Umsetzung sollte laut Richtlinie bis April
2001 geschehen. Außer der Begrenzung der Emission, wobei hier
schwerpunktmäßig von Luftemission ausgegangen wird, werden etliche
Anlagen melde- oder genehmigungspflichtig. Meldung und Genehmigung
betroffener Anlagen sollen bis 2007 erfolgen. Downloads Zum Lesen dieser Datei benötigen Sie den Acrobat Reader. Wir bedanken uns beim Gewerbeaufsichtsamt Baden-Württemberg für die Bereitstellung der PDF-Dokumente der Gesetzes- und Vorschriftentexte.
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