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Umwelthaftungsgesetz - UmweltHG, Strafgesetzbuch- StGB

Umwelthaftungsgesetz - UmweltHG, Strafgesetzbuch- StGB

Das Umwelthaftungsgesetz regelt die Schadensersatz- und Haftungsansprüche, die durch Schäden in Folge einer Umweltbeeinflussung entstehen. Dabei gilt, dass


"ein Schaden durch eine Umwelteinwirkung [entsteht], wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben." (UmweltHG, §3).


Dies schließt Emissionen, die im Zusammenhang mit der Bauteilreinigung entstehen, ein. Die Haftungsfrage ist dabei nach dem Verursacherprinzip geregelt, so dass der Betreiber der entsprechenden Anlage haftbar ist. Außer haftungsrechtlichen Ansprüchen gegenüber dem Betreiber von Anlagen ist zu beachten, dass gesetzeswidriges Verhalten bei der Emission von Stoffen oftmals strafrechtlich relevant ist. Das Strafgesetzbuch sieht für Wasser-, Boden-, oder Luftverschmutzung, sowie für unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfallstoffen jeweils Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafen vor. (StGB §324 - §326)


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