Umwelthaftungsgesetz - UmweltHG, Strafgesetzbuch- StGB
Das
Umwelthaftungsgesetz regelt die Schadensersatz- und
Haftungsansprüche, die durch Schäden in Folge einer
Umweltbeeinflussung entstehen. Dabei gilt, dass
"ein
Schaden durch eine Umwelteinwirkung [entsteht], wenn er durch Stoffe,
Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme
oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft
oder Wasser ausgebreitet haben." (UmweltHG, §3).
Dies
schließt Emissionen, die im Zusammenhang mit der Bauteilreinigung
entstehen, ein. Die Haftungsfrage ist dabei nach dem Verursacherprinzip
geregelt, so dass der Betreiber der entsprechenden Anlage haftbar ist.
Außer haftungsrechtlichen Ansprüchen gegenüber dem Betreiber von
Anlagen ist zu beachten, dass gesetzeswidriges Verhalten bei der
Emission von Stoffen oftmals strafrechtlich relevant ist. Das
Strafgesetzbuch sieht für Wasser-, Boden-, oder Luftverschmutzung,
sowie für unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfallstoffen jeweils
Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafen vor. (StGB §324 - §326)
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