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Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserverordnung und Abwasserabgabengesetz

Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserverordnung und Abwasserabgabengesetz

Das Wasserrecht in der BRD sieht eine weitgehende Einschränkung der Emission von Störstoffen in öffentliche und nicht öffentliche Gewässer vor. Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt vor,

"die Gewässer [...] als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern" und "sie [...] so zu bewirtschaften, dass [...] vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben." (WHG, §1).

Die wirtschaftliche Nutzung von oberirdischen Gewässern und dem Grundwasser, die auch das Einleiten von Abwässern einschließt, ist somit in den meisten Fällen genehmigungspflichtig. Die Genehmigung entsprechend WHG ist meist an weitergehende Verpflichtungen des Betreibers der Anlage geknüpft. Dazu zählen Abgaben laut AbwAG sowie Prüfungen der Abwasserqualität entsprechen der Abwasserverordnung und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Zudem ist auf kommunale und örtliche Besonderheiten, wie das Vorhandensein von Wasserschutzgebieten zu achten, da diese unter Umständen eine erhebliche Mehrbelastung für den Anlagenbetreiber mitbringen. Die Vorschriften und Anforderungen für die Abwassereinleitung bestimmter Industriezweige sind in Anhängen zur Abwasserverordnung festgelegt.


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Wir bedanken uns beim Gewerbeaufsichtsamt Baden-Württemberg für die Bereitstellung der PDF-Dokumente der Gesetzes- und Vorschriftentexte.

Name des Autors: team