In allen Bereichen der metallverarbeitenden, Elektro- und Elektronikindustrie muss die Mehrzahl der Werkstücke zwischen den einzelnen Bearbeitungs- und Montageabschnitten gereinigt werden.
In Deutschland waren 1994 etwa 30000 bis 40000 Reinigungsanlagen in Betrieb. Vor dem Erlass der zweiten Bundes-Immissionsschutzverordnung wurde dieser Bestand etwa zur Hälfte durch Anlagen, die mit Halogenkohlenwasserstoffen (HKW; hauptsächlich FCKW und CKW) und mit wässrigen Systemen arbeiten, gedeckt. Aus den gestiegenen Anforderungen an den Arbeits- und Umweltschutz, die Wirtschaftlichkeit und Reinigungsqualität sind in den letzten Jahren verfahrenstechnische Systemlösungen mit reduzierten Energie- und Materialverlusten, sowie Emissionen und zu entsorgenden Abfällen entstanden.
In allen Bereichen der
metallverarbeitenden, Elektro- und Elektronikindustrie muss die Mehrzahl der
Werkstücke zwischen den einzelnen Bearbeitungs- und Montageabschnitten
gereinigt werden.
In Deutschland waren 1994 etwa 30000 -
40000 Reinigungsanlagen in Betrieb. Vor dem Erlass der zweiten
Bundes-Immissionsschutzverordnung wurde dieser Bestand etwa zur Hälfte durch
Anlagen, die mit Halogenkohlenwasserstoffen (HKW; hauptsächlich FCKW und CKW)
und mit wässrigen Systemen arbeiten, gedeckt. Aus den gestiegenen Anforderungen
an den Arbeits- und Umweltschutz, die Wirtschaftlichkeit und Reinigungsqualität
sind in den letzten Jahren verfahrenstechnische Systemlösungen mit reduzierten
Energie- und Materialverlusten, sowie Emissionen und zu entsorgenden Abfällen
entstanden.
Weitere Maßnahmen des Gesetzgebers
zielten darauf, die Umweltlasten durch den Betrieb von HKW-Anlagen zu
reduzieren. Der Einsatz von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) wurde verboten.
Die Emission leichtflüchtiger Chlorkohlenwasserstoffe (CKW) aus dem
Reinigungssektor sank im Zeitraum von 1986 bis 1992 von 70000 t auf 18000 t pro
Jahr. Der Rückgang der Emission wurde zu 41 % durch betriebsinterne
Rationalisierung, zu 47 % durch Substitution der CKW-Anlagen mit wässrigen oder nichthalogenierten Reinigern (NHKW)
und zu 12 % durch den Einsatz von CKW-Anlagen, die den neuen gesetzlichen
Anforderungen entsprechen, erreicht. Die novellierte 2.BImSchV enthält einige
Bestimmungen für den Betrieb von CKW-Anlagen wie z. B.:
-
laufende messtechnische Überwachung der
CKW-
Konzentration im Entnahmebereich,
-
Öffnen der Schleuse nur
bei Konzentrationen
< 1 g/m3
-
Massenkonzentration in der unverdünnten
Abluft <
20 mg/m3
-
Zwangsabschaltung bei Konzentrationen >
1 g/m³ hinter dem Abscheider
Trotz dieser Maßnahmen ist den CKW-,
NHKW-, und wässrigen Reinigungssystemen gemeinsam, dass aus ihrem Betrieb immer
noch Beeinträchtigungen der Umwelt resultieren. Es ist zu erwarten, dass die
Verringerung der CKW-Emission durch die Substitution älterer CKW-Anlagen mit
Verschiebungen zu anderen Umweltlasten verbunden ist, wie z. B.:
-
Zunahme des Ressourcenverbrauches
durch aufwendigere Anlagenkonstruktion,
-
Zunahme der Möglichkeit der Entstehung von
Photooxidantien (z. B. die Bildung von bodennahem Ozon) durch die vermehrte
Emission von nicht halogenierten Kohlenwasserstoff-Reinigern,
-
Zunahme des Energieverbrauches für den
Anlagenbetrieb bzw. für notwendige zusätzliche Anlagenbestandteile und damit
auch Zunahme aller mit der Energiebereitstellung verbundenen Umweltlasten,
-
höheres Abwasser- und Abluftaufkommen durch
verstärkten Einsatz wässriger Anlagen.
Das
Ziel dieser Bilanzierung ist die Aufdeckung und Quantifizierung der
Umweltlasten, die durch den Betrieb von mit unterschiedlichen
Reinigungskonzepten arbeitenden Anlagen entstehen. Dabei werden die Verfahren
der industriellen Reinigung betrachtet, die für die Mehrzahl der Anwendungsfälle
alternativ eingesetzt werden können.
Untersucht wurden in Deutschland
betriebene Anlagen auf der Basis von
-
chlorierten Kohlenwasserstoffen (
TRI:
Trichlorethen ,
PER: Tetrachlorethen),
-
nichthalogenierten, entaromatisierten
Kohlenwasserstoffen (VbF A3) und
-
wässrigen Reinigungslösungen,
die
zum Zeitpunkt der Datenerhebung (in den Jahren 1994 - 1997) dem Stand der
Technik entsprachen. Nicht betrachtet werden wässrige Durchlauf-Spritzanlagen,
da diese andere Anwendungsfälle darstellen, die mit NHKW oder CKW-Anlagen in
der Regel nicht abgedeckt werden können. Dabei handelt es sich um wässrige
Durchlaufanlagen für hohe Stückzahlen gleicher Teile, die nach besonderer
Abstimmung der Anlage auf das Reinigungsgut vielfach zum Einsatz kommen.